Beispiel 4 – Schreiben statt Streiten
Einspruch gegen eine kostenpflichtige Parkverwarnung
Nachfolgender schriftlicher Widerspruch ersparte mir ein Verwarngeld wegen angeblich falschen Handyparkens. Die Technik ist manchmal etwas tückisch und kann – gerade dann, wenn dort Änderungen in der gewohnten Handhabung eingeführt werden – sich schnell als Falle erweisen.
Da ich den Ablauf wie immer eingehalten habe und mir keiner Schuld bewußt war, legte ich gegen ein wiederholtes Verwarngeld Einspruch ein.
Widerspruch gegen Verwarnung wegen Parken ohne gültigen Parkschein
Ich beziehe mich auf Ihre Verwarnung „wegen Parken ohne gültigen Parkschein“ am 20.06.2024 zu meinem Kennzeichen MDFHXXX (Aktenzeichen 5.1555.XXXXX.X)
Ihrer Verwarnung widerspreche ich hiermit, da ich nach meiner Überzeugung – wie im Anhang belegt – am 20.06. um 15:03 für 90 min per Handyparken einen gültigen Parkschein gelöst habe.
Erst am 25.04.24 hatten Sie mir das Handyparken wegen einer angeblichen Fehleingabe (wie jahrelang zuvor korrekt – Punkt hinter dem Kennzeichen und Eingabe der Parkdauer in Stunden) nicht anerkannt und auf Ihr Verwarngeld bestanden.
Diesmal habe ich nach bestem Wissen am 26.06. eine korrekte Eingabe am Handy vorgenommen (Doppelpunkt und Dauer in Minuten) – oder hat sich hier schon wieder etwas geändert?
Bitte reagieren Sie nun telefonisch oder per E-Mail auf meinen Widerspruch und klären mich ggf. auf, warum Sie mir diesmal trotz angepasster Handyparken-Eingabe ein Verwarngeld auferlegen wollen.
Informieren Sie mich bitte, ob Sie meinen Widerspruch per E-Mail mit Beweis-Screenshot vom Handyparken im Anhang so anerkennen und ob ich auf das Ausfüllen Ihres Anhörungsbogens verzichten kann.
Ich freue mich auf Ihre Antwort und hoffe auf eine Entscheidung zu meinen Gunsten – notfalls mit der angebrachten, großzügigen Kulanz.